Kopiervergütungen befreien Schulen, Unternehmen und Privatpersonen davon, vor der Nutzung von Texten und Bildern bei den einzelnen Rechteinhaber:innen eine Erlaubnis einzuholen. Die gesetzliche Lizenz schreibt zur Entschädigung der Autor:innen und Verlage eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften vor. Dieses System wird als obligatorische Kollektivverwertung bezeichnet. Es vereinfacht die Lizenzierung für Nutzer und stellt sicher, dass Urheber und weitere Rechteinhaber eine Vergütung erhalten.
Kopiervergütungen betreffen Nutzungen, die das Urheberrechtsgesetz im Rahmen des Eigengebrauchs erlaubt und gleichzeitig vergütungspflichtig macht. Dazu gehören beispielsweise das Fotokopieren, Scannen oder digitale Speichern geschützter Werke in Unternehmen, Schulen, Verwaltungen und anderen Organisationen.
Die Nutzung ist gesetzlich erlaubt. Anstelle einer individuellen Zustimmung der Rechteinhaber wird eine gesetzlich festgelegte Vergütung bezahlt.
Die obligatorische Kollektivverwertung ist im Urheberrechtsgesetz (URG) geregelt. Für die privaten Nutzungen sind die Artikel 19 und 20 URG massgebend. Hier verpflichtet das Gesetz die zugelassenen Verwertungsgesellschaften dazu, Tarife zu definieren und Vergütungen geltend zu machen.
Die Verwertungsgesellschaften arbeiten für diese Aufgabe gemeinsam, mit Gemeinsamen Tarifen ("GT").
Die Tarife werden mit Wirtschaftsverbänden und anderen Vertretungen der Nutzer:innen verhandelt und von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt.
Dadurch gelten schweizweit transparente, angemessene und einheitliche Bedingungen.
Das System entlastet die Verwaltung von Rechten und Nutzungen:
So müssen Nutzer:innen die Rechte nicht für jedes einzelne Werk separat einholen. Gleichzeitig erhalten die Rechteinhaber:innen eine Vergütung für Nutzungen, die sich individuell kaum lizenzieren lassen.
ProLitteris verwaltet Kopiervergütungen für sprachliche und visuelle Werke. Dazu gehören insbesondere Vergütungen für das Fotokopieren, Scannen und digitale Speichern geschützter Inhalte im Rahmen des gesetzlichen Eigengebrauchs. Welche Lizenz oder welcher Tarif zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Nutzung ab.
Informieren Sie sich über die einzelnen Tarife oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Wahl der passenden Lizenz benötigen.
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