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Kopiervergütungen

Interne Information, Unterricht und persönliche Nutzungen

Kopiervergütungen befreien Schulen, Unternehmen und Privatpersonen davon, vor der Nutzung von Texten und Bildern bei den einzelnen Rechteinhaber:innen eine Erlaubnis einzuholen. Die gesetzliche Lizenz schreibt zur Entschädigung der Autor:innen und Verlage eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaften vor. Dieses System wird als obligatorische Kollektivverwertung bezeichnet. Es vereinfacht die Lizenzierung für Nutzer und stellt sicher, dass Urheber und weitere Rechteinhaber eine Vergütung erhalten.

Kopiervergütungen

Was sind Kopiervergütungen?

en betreffen Nutzungen, die das Urheberrechtsgesetz im Rahmen des Eigengebrauchs erlaubt und gleichzeitig vergütungspflichtig macht. Dazu gehören beispielsweise das Fotokopieren, Scannen oder digitale Speichern geschützter e in Unternehmen, Schulen, Verwaltungen und anderen Organisationen.

Die Nutzung ist gesetzlich erlaubt. Anstelle einer individuellen Zustimmung der Rechteinhaber wird eine gesetzlich festgelegte Vergütung bezahlt.

Urheberrechtsgesetz (URG)

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die obligatorische Kollektivverwertung ist im Urheberrechtsgesetz (URG) geregelt. Für die privaten Nutzungen sind die Artikel 19 und 20 URG massgebend. Hier verpflichtet das Gesetz die zugelassenen Verwertungsgesellschaften dazu, e zu definieren und Vergütungen geltend zu machen.

Die Verwertungsgesellschaften arbeiten für diese Aufgabe gemeinsam, mit Gemeinsamen Tarifen ("GT").

Die Tarife werden mit Wirtschaftsverbänden und anderen Vertretungen der nen verhandelt und von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt. 

Dadurch gelten schweizweit transparente, angemessene und einheitliche Bedingungen.

Obligatorische Kollektivverwertung

Wie funktioniert das?

Das System entlastet die Verwaltung von Rechten und Nutzungen:

  • Das Urheberrechtsgesetz legt fest, welche Nutzungen vergütungspflichtig sind.
  • Die Verwertungsgesellschaften lizenzieren diese Nutzungen auf Grundlage der genehmigten e.
  • Unternehmen, Bildungsinstitutionen, Verwaltungen und weitere nen bezahlen die entsprechende Vergütung.
  • ProLitteris verteilt den ihr zustehenden Anteil gemäss dem Verteilungsreglement an die berechtigten nen und Verlage.

So müssen Nutzer:innen die Rechte nicht für jedes einzelne separat einholen. Gleichzeitig erhalten die nen eine Vergütung für Nutzungen, die sich individuell kaum lizenzieren lassen.

Auftrag ProLitteris

Welche Kopiervergütungen verwaltet ProLitteris?

ProLitteris verwaltet en für sprachliche und visuelle e. Dazu gehören insbesondere Vergütungen für das Fotokopieren, Scannen und digitale Speichern geschützter Inhalte im Rahmen des gesetzlichen Eigengebrauchs. Welche oder welcher zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Nutzung ab.

Informieren Sie sich über die einzelnen Tarife oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Wahl der passenden Lizenz benötigen.

Kopiervergütungen

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