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Privatpersonnen

Sie sind ein:e
Einzelunternehmer:in
oder bieten Kurse an.
Sie absolvieren eine
Erstausbildung oder eine
Weiterbildung.
Sie veröffentlichen
ein Werk von Dritten.

Die Nutzung geschützter Werke ist gesetzlich privilegiert, wenn sie sich auf den persönlichen Kreis beschränkt: Verwandte und Freund:innen. Eine Vergütung für Speichermedien entschädigt Autor:innen, Verlage und andere Rechteinhaber:innen dafür, dass sie in diesem Bereich keine Rechte geltend machen können.

Kopiervergütungen

Private Nutzungen in Schulen und Organisationen

Die gesetzlich erlaubte private Nutzung im persönlichen Kreis wird überschritten, wenn eine Person eine Schule besucht oder selbst Unterricht anbietet und wenn eine Person eine berufliche Tätigkeit ausübt. In diesen Fällen sind gesetzliche Vergütungen an ProLitteris geschuldet. Die e und kommen zur Anwendung. Verantwortlich ist die Organisation, in der Unterricht stattfindet oder in der e für die interne Information und Dokumentation genutzt werden können. Art und Verhalten der konkreten Personen spielen keine Rolle. Die an ProLitteris geschuldete Vergütung ist unabhängig von den Texten, Bildern, Audios und Videos, die intern vervielfältigt oder verbreitet werden. Personen mit einem Einzelunternehmen oder einer anderen selbstständigen beruflichen Tätigkeit sind ebenfalls vom GT 8 betroffen und werden daher von ProLitteris eingeladen, ihre Daten zu melden und eine Vergütung zu bezahlen.

Kopiervergütungen

Auskunft online erteilen

Einfach online Auskunft geben: Im Kundenportal sehen Sie, welche Angaben wir von Ihnen benötigen, und können diese direkt erfassen.

Erweiterte Kollektivlizenzen

Digitalisierungsprojekte und Ähnliches

Erweiterte Kollektivlizenzen eignen sich für Ihre Projekte mit grossen Mengen geschützter e. Unternehmen, Archive, Bibliotheken oder Museen können Digitalisierungsprojekte durchführen. Die erweiterte Kollektivlizenz ist nach dem Urheberrechtsgesetz nur bei ProLitteris erhältlich (Art. 43a URG). Sie ist auch möglich, wenn nicht alle nen identifiziert oder kontaktiert werden können.

Erweiterte Kollektivlizenzen

Kunstlizenzen

Nutzung von Kunstwerken

Dank eines internationalen Netzwerks mit Partnern wie VG Bild-Kunst und ADAGP verfügt ProLitteris über die Vervielfältigungsrechte zahlreicher zeitgenössischer Künstler:innen von Weltrang. Nutzen Sie die Künstler:innensuche und erkundigen Sie sich bei ProLitteris über die erlaubten Nutzungen. Nutzungen ohne sind unzulässig und kostenpflichtig.

Für jede Nutzung benötigen Sie vorgängig eine Lizenz von ProLitteris. Sie wird immer von ProLitteris erteilt und nicht von den betreffenden Künstler:innen. Für monografische, grossformatige oder kommerzielle Nutzungen sowie für veränderte oder unvollständige Darstellungen stimmen wir uns bei Bedarf mit den nen ab.

ProLitteris untersagt zudem die automatisierte Analyse von en zu Zwecken des Text- und Data-Mining gemäss Art. 4 der Richtlinie (EU) 2019/790 für Texte und Bilder im Verwertungsbereich Art sowie für Nutzungen durch Sendeunternehmen.

Kunstlizenzen

Verwaiste Werke

Texte, Bilder, Audios oder Videos aus öffentlichen Sammlungen

Befinden sich e in einer Sammlung, einem Museum oder einem Archiv des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden, kann ProLitteris bestimmte Nutzungen gemäss (verwaiste Werke) oder mittels einer erweiterten Kollektivlizenz (EKL) gegen eine angemessene Vergütung bewilligen. Verwaiste Werke sind solche, deren nen unbekannt oder unauffindbar sind. EKL sind für eine grössere Anzahl von Werken möglich, sofern die Nutzung die normale Verwertung durch die Rechteinhaber:innen nicht beeinträchtigt. Kontaktieren Sie ProLitteris und prüfen Sie diese Möglichkeiten.

Verwaiste Werke

Fragen und Antworten