Damit ProLitteris die Rechnung z.B. nach dem Gemeinsamen Tarif 8 korrekt erstellen kann, sind alle Organisationen verpflichtet, die notwendigen Angaben zu machen.
Diese Auskunftspflicht ist in Art. 51 des Urheberrechtsgesetzes (URG) vorgesehen. Wenn Angaben fehlen, muss ProLitteris eine Schätzung machen und gestützt darauf Rechnung stellen.
In den meisten Fällen resultiert aus der Deklaration eine moderate jährliche Vergütung. Der Tarif wurde von einer Behörde genehmigt und die Geschäftsführung von ProLitteris wird vom Institut für Geistiges Eigentum überwacht.
Gestützt auf die gemeldeten Informationen ist es möglich, dass ein Unternehmen keine Vergütung schuldet, namentlich dann, wenn das Unternehmen in einer Branche mit Freigrenze tätig ist (Vergütungen erst ab 15 Stellen).
Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, setzt ProLitteris die Forderung rechtlich durch, etwa mit einer Betreibung oder einer Klage.